Handels- und Gesellschaftsrecht
Ihre Fachanwältin im Raum Eckernförde.
Als Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht stehe ich Ihnen bei allen unternehmensbezogenen Fragen zur Seite, von der Gründung oder dem Kauf eines Unternehmens über den laufenden Betrieb bis zur Nachfolgeplanung.
Damit Ihr Unternehmen generationenübergreifend erfolgreich ist, nehme ich gemeinsam mit meinen Kollegen auch Ihre familien- und erbrechtlichen Beziehungen in den Blick.
Als Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht, Familienrecht und Erbrecht begleiten wir Sie spezialisiert, umfassend und vorausschauend.
Als Fachanwalt für Erbrecht verfüge ich, Rechtsanwalt Pohl, über die notwendigen Erfahrungen und Fachkenntnisse, um Ihnen bei einem erbrechtlichen Problem erfolgreich zur Seite zu stehen. Das Erbrecht steht zusammen mit dem Familienrecht und dem Handels- und Gesellschaftsrecht im Mittelpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit. Alle drei Rechtsgebiete sind häufig miteinander verflochten, sodass wir Sie nicht nur im Erbrecht, sondern gerade auch an den Schnittstellen zum Familienrecht und Handels- und Gesellschaftsrecht qualifiziert beraten und vertreten können. Wir behalten das Ganze im Blick.

Anna Jule Arnhold
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht
Wirtschaftsmediatorin
Volkswirtin (B.A. Economics)
Unternehmensgründung
Wenn Sie ein Unternehmen gründen, stellen sich vorab viele Fragen. Die Rechtsformen unterscheiden sich grundlegend mit Blick auf Haftung, Verwaltungsaufwand und Steuerlast. Wichtige Regelungspunkte betreffen die Stimmrechte, den Gesellschafterwechsel und die Finanzen. Auch vor unvorhergesehenen privaten Ereignissen wie Scheidung oder Todesfall ist das Unternehmen besonders zu schützen. Daher berücksichtigen wir bereits bei der Unternehmensgründung nicht nur das Gesellschaftsrecht, sondern auch die Bezüge zum Familien- und Erbrecht, um Ihre Geschäftstätigkeit langfristig sicher und planbar zu machen.

Vorsorgende Eheverträge
Die Auswirkungen von Scheidungsfolgen auf das Unternehmen sind frühzeitig in den Blick zu nehmen. Welche Auswirkungen hat eine Scheidung auf das Unternehmen und die Mitgesellschafter? Welche Modifikationen des Güterstands kann man ehevertraglich vereinbaren, um das Unternehmen vor Liquiditätsabflüssen im Scheidungsfall zu schützen? Vorsorgende Eheverträge bieten Ihnen die beste Möglichkeit, Ihr Unternehmen sicher für die Zukunft auszurichten und gleichzeitig Ihren Ehepartner oder Ihre Ehepartnerin abzusichern.

Unternehmenskauf und -verkauf
Nicht nur börsennotierte Unternehmen benötigen Rechtsbeistand beim Unternehmenskauf. Auch der Bäckereifachbetrieb oder das Nagelstudio vor Ort brauchen neben guter steuerlicher Beratung auch einen juristischen Begleiter: Eine rechtssichere Verschwiegenheitsvereinbarung schützt im Verhandlungsstadium Ihre Betriebsgeheimnisse. Die Wahl der richtigen Rechtsstruktur stellt sicher, dass wirklich alle Vermögenspositionen und Vertragsbeziehungen den Eigentümer wechseln. Außerdem helfen wir Ihnen, Ihre Haftungsrisiken als Veräußerer oder als Erwerber durch konkrete Maßnahmen einzudämmen. Mit Fachkenntnis und Erfahrung begleiten wir Sie sicher durch den Unternehmenskaufprozess.

Unternehmensnachfolge
Auch die erbrechtliche Nachfolge muss frühzeitig geregelt werden. Jeder Gesellschafter muss sein Testament eng mit dem Gesellschaftsvertrag abstimmen. Bei minderjährigen Erben sind besondere Vorkehrungen erforderlich, da sonst die Handlungsfähigkeit im Betrieb gefährdet ist. Viele erbrechtliche Anordnungen lösen Anpassungsbedarf bei den Gesellschaftsverträgen aus. Eine neue gesellschaftsrechtliche Struktur kann erforderlich werden, um steuerliche Privilegien im Erbfall zu erhalten, zum Beispiel bei einer Betriebsaufspaltung. Auch aufgrund diverser steuerlicher Haltefristen sind Änderungen der Gesellschaftsstruktur früh einzuleiten. Eine vorausschauende Nachfolgeplanung umfasst neben den gesellschaftsrechtlichen Strukturen immer auch das Erb- und Familienrecht. Als Fachanwälte für diese drei Rechtsgebiete können wir sicherstellen, dass Ihr Unternehmen generationenübergreifend handlungsfähig bleibt, und dass Ihr letzter Wille auch im Unternehmen wie gewünscht fortwirkt.

Gesellschaftsanteile im Nachlass
Sind Sie Erbe geworden und im Nachlass befinden sich Geschäftsanteile, wirft das spezielle Fragen auf. Wann trifft die Erben eine unbeschränkte Unternehmerhaftung? Welche Mittel stehen zur Haftungsbegrenzung zur Verfügung? Warum ist die Gesellschafterliste für die Rechte des GmbH-Gesellschafters so wichtig und wie wird sie nach einem Erbfall aktualisiert? Welche Rechte haben Sie, wenn Ihr geerbter Geschäftsanteil eingezogen wird und Sie dadurch aus der GmbH ausgeschlossen werden? Fallen Gesellschaftsanteile in den Nachlass, ist es wichtig, sich frühzeitig beraten zu lassen, um wichtige Fristen einzuhalten und besondere Haftungsrisiken zu steuern.

GmbH-Geschäftsführung
Die wohl wichtigste Position im Unternehmen ist die Geschäftsführung. Wichtige Regelungspunkte sind die Pflichten und Haftungsrisiken sowie die steuerliche Optimierung. Je nach Vertragsgestaltung kann sogar ein Gesellschafter-Geschäftsführer sozialversicherungspflichtig sein. Wird dies übersehen, kann das strafrechtliche Konsequenzen haben. Ein gut gestalteter Anstellungsvertrag verzahnt außerdem die Organstellung und das Anstellungsverhältnis, um finanziellen Schaden abzuwenden. Wir optimieren für Sie Geschäftsführeranstellungsvertrag und Satzung, um die Weichen zu stellen für Ihre erfolgreiche Geschäftsführung.

Handelsverträge
Bei den wichtigen Stationen Ihrer unternehmerischen Tätigkeit unterstützen wir Sie mit rechtssicheren Verträgen. Ob Finanzierung, Kooperationen oder Vertrieb – es ist stets unser Anliegen, Ihre persönlichen Ziele möglich zu machen und Risiken einzudämmen. Gerne schulen wir Ihre Mitarbeiter zu rechtlichen Themen. Dies kann als Nachweis interner Qualitäts- und Kontrollmechanismen dazu beitragen, Haftungsrisiken im Geschäftsverkehr zu verringern.

Bezüge zu Steuern und Bilanzen
Eine vorausschauende Rechtsgestaltung spart Ihnen bares Geld. Wir tauschen uns gern mit Ihrem Steuerberater aus und entwerfen tragfähige rechtliche Strukturen. Das betrifft zum Beispiel das Ausnutzen von Freibeträgen, gesellschaftsrechtliche Konstrukte wie Familiengesellschaften oder Umstrukturierungen. Ich bilde mich fortlaufend zu den Themen Steuern und Bilanzen fort, um Sie im Team mit Ihrem Steuerberater vermögensrechtlich bestmöglich zu begleiten.

