Erbrecht – Ihr Fachmann aus Eckernförde
Sie suchen einen Fachanwalt für Erbrecht im Raum Eckernförde?
Dann sind Sie bei uns richtig.
Unsere Erbrecht-Schwerpunkte im Überblick
- Errichtung und Abänderung von Testamenten
- Erbauseinandersetzungen und Streitigkeiten unter Miterben
- Pflichtteilsansprüche
- Testamentsvollstreckungen
- Beratung zur lebzeitigen Vermögens- und Unternehmensnachfolge
Als Fachanwalt für Erbrecht verfüge ich, Rechtsanwalt Pohl, über die notwendigen Erfahrungen und Fachkenntnisse, um Ihnen bei einem erbrechtlichen Problem erfolgreich zur Seite zu stehen.
Das Erbrecht steht zusammen mit dem Familienrecht und dem Handels- und Gesellschaftsrecht im Mittelpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit. Alle drei Rechtsgebiete sind häufig miteinander verflochten, sodass wir Sie nicht nur im Erbrecht, sondern gerade auch an den Schnittstellen zum Familienrecht und Handels- und Gesellschaftsrecht qualifiziert beraten und vertreten können. Wir behalten das Ganze im Blick.

Fachanwalt für Erbrecht Matthias Pohl aus Eckernförde
Die Erbengemeinschaft
Wer nicht Alleinerbe wird, muss sich mit weiteren Erben auseinandersetzen. Das führt häufig zu Problemen und Konflikten. Wie kann das Nachlassvermögen verwaltet werden? Wie kann die Nutzung des Vermögens geregelt werden und vor allem: Wie kann eine Erbengemeinschaft schnell und wirtschaftlich sinnvoll auseinandergesetzt werden? Die Verwaltung und Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft ist häufig konfliktträchtig und rechtlich kompliziert. Es ist daher in der Regel sinnvoll, sich von Beginn an rechtlichen Rat zu suchen. Und wenn Betriebsvermögen Bestandteil des Nachlasses ist, sind wir, ich als Fachanwalt für Erbrecht und meine Kollegin, Frau Rechtsanwältin Arnhold als Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht, optimal aufgestellt. Wir unterstützen Sie gerne, sodass eine vom Erblasser gut gemeinte Erbschaft nicht zu einem jahrelangen Ärgernis wird.

Pflichtteilsansprüche
Die erfolgreiche Durchsetzung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen ist eines unserer zentralen Tätigkeitsfelder im Erbrecht. Ein Pflichtteilsanspruch kann immer dann bestehen, wenn ein Ehepartner oder ein naher Angehöriger ganz oder teilweise enterbt wird. Ein sogenannter Pflichtteilsergänzungsanspruch kann entstehen, wenn der Erblasser zu Lebzeiten wesentliche Vermögensbestandteile verschenkt. Das alles sind typische Fragen, die nach einem Erbfall möglichst kurzfristig geklärt werden sollten.

Testamente
Die Errichtung eines Testamentes eröffnet Ihnen die Möglichkeit, die Erbfolge abweichend von den gesetzlichen Regeln zu gestalten. Eine abweichende Gestaltung ist häufig schon deshalb erforderlich, weil die gesetzlichen Vorgaben vom Leitbild einer klassischen Familie geprägt sind, einem Leitbild, das in der heutigen Zeit unserer Lebenswirklichkeit häufig nicht mehr gerecht wird. Wir erarbeiten gemeinsam eine für Sie passende Nachfolgeregelung. Für Eheleute besteht die Möglichkeit, ein gemeinschaftliches Testament zu errichten. Auch zu den Besonderheiten eines gemeinschaftlichen Testamentes beraten wir Sie gerne.
Und es gibt Fälle, in denen die Errichtung eines Testamentes unbedingt erforderlich ist: Sie leben in einer Patchworkfamilie, Sie leben in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Sie haben ein behindertes Kind oder Sie sind geschieden. Handlungsbedarf besteht schließlich immer dann, wenn Sie Unternehmer sind. Ein mit den gesellschaftsrechtlichen Regelungen nicht abgestimmtes Testament kann zu erheblichen wirtschaftlichen Schäden führen.
Auch bei der Gestaltung von Testamenten ergeben sich häufig Berührungspunkte mit dem Familienrecht und dem Handels- und Gesellschaftsrecht. Als Fachanwälte für Erbrecht, Familienrecht und Handels- und Gesellschaftsrecht sind wir gemeinsam in der Lage, auch bei schwierigen familiären Verhältnissen oder wenn Betriebsvermögen vorhanden ist, eine für Sie passende Lösung zu finden. Eine unbedacht geregelte Erbfolge kann dagegen erhebliche wirtschaftliche Schäden nach sich ziehen.

Testamentsvollstreckung
Eine Testamentsvollstreckung ist häufig das Mittel der Wahl, wenn ein Erblasser sichergehen möchte, dass sein letzter Wille auch tatsächlich umgesetzt wird. Als zertifizierter Testamentsvollstrecker verfüge ich, Rechtsanwalt Pohl, über die erforderlichen Qualifikationen, um den Willen des Erblassers durchzusetzen. Natürlich kann ich Sie auch beraten, wenn Sie selbst als Testamentsvollstrecker tätig sind.

