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+49 (0)4351 – 667 189-0 Montag - Freitag 09.00 - 12.00 Uhr Montag, Dienstag, Donnerstag 15.00 - 18.00 Uhr und nach Vereinbarung. info@fachanwalt-pohl.de

Erbrecht – Ihr Fachmann aus Eckernförde

Sie suchen einen Fachanwalt für Erbrecht im Raum Eckernförde?
Dann sind Sie bei uns richtig.

Unsere Erbrecht-Schwerpunkte im Überblick

  • Errichtung und Abänderung von Testamenten
  • Erbauseinandersetzungen und Streitigkeiten unter Miterben
  • Pflichtteilsansprüche
  • Testamentsvollstreckungen
  • Beratung zur lebzeitigen Vermögens- und Unternehmensnachfolge

Warum es sinnvoll ist, einen Fachanwalt für Erbrecht hinzuzuziehen

Als Fachanwalt für Erbrecht verfüge ich, Rechtsanwalt Pohl, über die notwendigen Erfahrungen und Fachkenntnisse, um Ihnen bei einem erbrechtlichen Problem erfolgreich zur Seite zu stehen.

Das Erbrecht ist geprägt durch sehr unterschiedliche Fallgestaltungen. So kann es Ihr Wunsch sein, ein Testament zu errichten. Oder aber es gibt Probleme nach dem Tod eines Angehörigen: Es gilt, eine Erbengemeinschaft auseinanderzusetzen oder aber Pflichtteilsansprüche geltend zu machen beziehungsweise abzuwehren. Die rechtlichen Fragen, die sich nach einem Erbfall stellen, sind vielfältig und häufig kompliziert.
Hinzukommt, dass diese Fragen häufig kurzfristig geklärt werden müssen. Lassen Sie sich daher zeitnah von einem Fachmann beraten.

Rechtsanwalt Matthias Pohl Eckernförde

Fachanwalt für Erbrecht Matthias Pohl aus Eckernförde

Die Erbengemeinschaft

Wer nicht Alleinerbe wird, erbt den Nachlass zusammen mit anderen Angehörigen. Das führt häufig zu Problemen und Konflikten. Wie kann das Nachlassvermögen verwaltet werden? Wie kann die Nutzung des Vermögens geregelt werden und vor allem: Wie kann eine Erbengemeinschaft schnell und wirtschaftlich sinnvoll auseinandergesetzt werden? Die Verwaltung und Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft ist häufig konfliktträchtig und rechtlich kompliziert. Es ist daher in der Regel sinnvoll, sich von Beginn an rechtlichen Rat zu suchen.
Ich unterstütze Sie gerne, so dass eine vom Erblasser gut gemeinte Erbschaft für Sie nicht zu einem jahrelangen Ärgernis wird.

Die Erbengemeinschaft - Fachanwalt für Erbrecht Matthias Pohl in Eckernförde

Pflichtteilsansprüche

Die erfolgreiche Durchsetzung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen ist eines meiner zentralen Tätigkeitsfelder im Erbrecht. Ein Pflichtteilsanspruch kann immer dann bestehen, wenn ein Ehepartner oder ein naher Angehöriger ganz oder teilweise enterbt wird. Ein sogenannter Pflichtteilsergänzungsanspruch kann bestehen, wenn der Erblasser zu Lebzeiten wesentliche Vermögensbestandteile verschenkt. Das alles sind typische Fragen, dies nach einem Erbfall möglichst kurzfristig geklärt werden sollten.

Pflichtteilsansprüche - Fachanwalt für Erbrecht in Eckernförde - Matthias Pohl

Testamente

Die Errichtung eines Testamentes eröffnet dem Erblasser die Möglichkeit, die Erbfolge abweichend von den gesetzlichen Regelungen zu gestalten. Eine abweichende Gestaltung der Erbfolge ist häufig schon deshalb erforderlich, weil die gesetzlichen Regelungen vom Leitbild einer klassischen Familie geprägt sind, einem Leitbild, dass in der heutigen Zeit der Lebenswirklichkeit häufig nicht mehr gerecht wird. In einem ersten Schritt erläutere ich Ihnen bezogen auf ihre familiären Verhältnisse die gesetzliche Erbfolge. Häufig entspricht die gesetzliche Erbfolge nicht ihren Wünschen für eine Erbfolge. Dann erarbeiten wir gemeinsam eine für sie passende Nachfolgeregelung. Eine Besonderheit sei an dieser Stelle noch genannt: Nach deutschem Recht haben Ehepartner die Möglichkeit, ein gemeinschaftliches Testament zu errichten. Das ist in der Regel für Eheleute die beste Wahl, um gemeinsam eine sachgerechte Erbfolge zu regeln. Auch zu den mit einem gemeinschaftlichen Testament verbundenen Fragen berate ich sie gerne.

Dann gibt es noch besondere Fälle, in denen eine von den gesetzlichen Regelungen abweichende Nachfolgeregelung unbedingt erforderlich ist: Sie leben in einer Patchworkfamilie, sie leben in einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft, sie haben ein behindertes Kind oder sie sind geschieden. Handlungsbedarf besteht schließlich immer dann, wenn sie Unternehmer sind. Eine unbedacht geregelte Erbfolge kann dann erhebliche wirtschaftliche Schäden verursachen.

Testamente - Ihr Fachanwalt Matthias Pohl in Eckernförde

Testamentsvollstreckung

Eine Testamentsvollstreckung ist häufig das Mittel der Wahl, wenn ein Erblasser sichergehen möchte, dass sein letzter Wille auch tatsächlich umgesetzt wird. Als zertifizierter Testamentsvollstrecker verfüge ich, Rechtsanwalt Pohl, über besondere Qualifikationen. Natürlich kann ich sie auch beraten, wenn sie selbst als Testamentsvollstrecker tätig sind.

Testamentsvollstreckung - Fachanwalt für Erbrecht Matthias Pohl in Eckernförde
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